Allgemeine Geschäftsbedingungen

LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH
Bergmannstraße 15
49439 Steinfeld

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge unseres Unternehmens. Abweichungen bedürfen im Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns in jedem Falle unmaßgeblich.

1. Vertragsabschluss

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung, Schreib-und Rechenfehler, berechtigen oder verpflichten weder uns noch den Käufer. Der Vertrag kommt nur so zustande, wie er ohne diesen Fehler zustande gekommen wäre.

2. Preise

  1. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht. LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen. Innerhalb der vereinbarten Preisperiode sind die vereinbarten Preise entsprechend der Marktentwicklung in der Weise anzupassen, dass eintretende Kostenerhöhungen in Folge sich ändernder Material- und Rohstoffpreise entsprechend zu berücksichtigen und die Preise entsprechend von den Vertragspartnern anzupassen sind.
  2. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Nach erfolgter, bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.
  4. Für die Stornierung eines erteilten Auftrages ist eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20% der Auftragssumme zu entrichten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Handelt es sich bei dem Auftrag um eine Sonderausführung oder um die Sonderbeschaffung von nicht zum Standard-Sortiment gehörenden Materialien, so ist eine Stornierung ausgeschlossen.
  5. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt
    wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.

3. Liefermenge, Lieferfrist

  1. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.
  2. LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Die von uns angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
  4. Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
  5. Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
  6. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
  7. Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
  8. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

4. Gewährleistung

  1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH schriftlich mitzuteilen.
    Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
  2. Sonstige Mängel sind der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
  3. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
  6. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
  7. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  8. Soweit das Rohmaterial vom Besteller an die LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH zwecks Verarbeitung geliefert wird, so übernimmt die LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH keinerlei Haftung für Mängel, die sich aus einem fehlerhaften Rohmaterial ergeben. Es erfolgt keine Prüfung seitens der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH im Hinblick auf das angelieferte Rohmaterial.

5. Pflichtverletzungen

  1. Die Haftung für Pflichtverletzungen der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
  2. LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder
    Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet der Unternehmer nicht.
  3. LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH hat aber die Pflicht, den Besteller –soweit erkennbar –unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
  4. Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere sämtlichen Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.
  2. Bei Zielüberschreitung ist LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
  3. Wechsel werden nicht angenommen.
  4. Ist der Besteller mit einer Zahlung, auch aus Vor-Aufträgen, in Verzug, steht es der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
  5. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern.
  6. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH von Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
  7. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen unser Eigentum.
  2. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu.
  3. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller.
  4. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
  5. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
  6. Sachen, die von LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.), bleiben unser Eigentum.

8. Urheberschutz

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Werkzeuge und der gleichen sind
unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür
keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt,
noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet, an Dritte entgeltlich
oder unentgeltlich überlassen oder in anderer Weise als im
Rahmen der betroffenen Vereinbarung genutzt werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH.
  2. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtstand der Sitz der LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH.

9. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

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