Erklärung zu bestimmten gefährlichen Stoffen

Gemäß Richtlinien 2011/65/EU, (EU) 2015/863, (EU)2017/2102

Basierend auf den Informationen unserer Halbzeuglieferanten teilen wir Ihnen mit, dass wir bezüglich der homogenen Werkstoffe den Richtlinien 2011/65/EU, (EU) 2015/863, (EU)2017/2102 zu folgenden beschränkten Stoffen entsprechen:

Blei (0,1 %)
Quecksilber (0,1 %)
Cadmium (0,01 %)
Sechswertiges Chrom (0,1 %)
Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)

Unsere Lieferanten bestätigen, dass die an uns gelieferten Kunststoffhalbzeuge die definierten Grenzwerte nicht überschreiten.

Somit kann bestätigt werden, dass die an Sie gelieferten Produkte den Vorschriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten entsprechen, sowie den Richtlinienänderungen durch die Richtlinie (EU) 2015/863 vom 31. März 2015, sowie die Richtlinie (EU)2017/2102 vom 15. November 2017.

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Erklärung zu Konfliktmineralien

Gemäß Dodd-Frank Act (sec. 1502)

Der Dodd-Frank-Act bezieht sich insbesondere auf Zinn, Tantal, Wolfram, Columbit, Gold und deren Derivate, abgebaut in Konfliktgebieten, wie zum Beispiel der Demokratischen Republik Kongo und angrenzenden Ländern. Des Weiteren zielt er unter anderem darauf ab, den Handel mit diesen Materialien, welche aus diesen Konfliktgebieten stammen, einzuschränken bzw. zu unterbinden.

Obwohl die LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH nicht den Berichtspflichten des Dodd-Frank-Act unterliegt, sind wir uns der Wichtigkeit und Bedeutung dieser Regelung bewusst. Unsere soziale Verantwortung hinsichtlich der Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und der Menschenrechte nehmen wir sehr ernst und verstehen, dass unser Verhalten im Geschäftsverkehr Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt hat.

Die LAMPE Kunststoffbearbeitung GmbH bezieht weder Konfliktmineralien selbst noch deren Derivate direkt von Quellen in der Konfliktregion. Diese Metalle sind allerdings aufgrund ihrer Eigenschaften in der Elektronikindustrie in der Herstellung weit verbreitet und kommen mutmaßlich auch in den von uns zur Herstellung unserer Produkte eingesetzten Komponenten und Bauteilen im Produktionsprozess vor.

Wir arbeiten, im Rahmen unserer Möglichkeiten, zusammen mit unseren Lieferanten daran, die nötige Transparenz der Lieferketten herzustellen, die es uns erlaubt, unseren Kunden verlässliche Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen vor, dass in unseren Lieferketten Konfliktmineralien eingesetzt werden, die direkt oder indirekt gewaltsame Konflikte und Menschenrechtsverletzungen finanzieren.
Wir als Hersteller von technischen Kunststofferzeugnissen sind auf die Deklarationen unserer Zulieferer angewiesen. Sollten wir im Rahmen unserer Untersuchungen Hinweise auf das Vorhandensein von Konfliktmineralien in Zulieferteilen entdecken, verpflichten wir uns, auf angemessene Weise hiergegen vorzugehen.

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